Der Unterschied im Überblick

Ein Angebot ist in der Regel rechtlich bindend, wenn es ohne Einschränkung angenommen wird. Der Anbieter sichert damit bestimmte Leistungen zu einem festgelegten Preis zu, oft innerhalb einer bestimmten Frist. Ein Kostenvoranschlag beschreibt dagegen eher eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Er dient als Orientierung und kann je nach Vereinbarung in einem gewissen Rahmen überschritten werden, wenn Mehraufwand entsteht.

Beispiele für X und Y

Typische Beispiele sind Angebote von Handwerkern für eine klar definierte Leistung wie das Verlegen eines Bodens zu einem festen Preis. Ein Kostenvoranschlag wird zum Beispiel erstellt, wenn der genaue Aufwand noch nicht abschließend absehbar ist, etwa bei einer Reparatur. Viele Betriebe schreiben ausdrücklich Kostenvoranschlag, um klarzumachen, dass es sich um eine Kalkulation und keine feste Zusage handelt.

Typische Missverständnisse

Wie verbindlich ein Kostenvoranschlag ist, hängt auch von der konkreten Vereinbarung und der Rechtsprechung ab. Deutliche Überschreitungen ohne vorherige Abstimmung können problematisch werden. Als Kundin oder Kunde solltest du darauf achten, ob du ein verbindliches Angebot oder nur eine Kostenschätzung erhältst. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Nachfrage, bevor du den Auftrag offiziell erteilst.

Häufige Fragen

Wie verbindlich ist ein Angebot?
Ein Angebot ist in der Regel rechtlich bindend, sobald du es annimmst. Der Anbieter muss die genannten Leistungen zu den genannten Preisen erbringen – sofern keine Bedingungen oder Fristen abgelaufen sind.
Darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung und darf je nach Vereinbarung und Art der Leistung in einem angemessenen Rahmen überschritten werden. Größere Abweichungen müssen jedoch vorher abgestimmt werden.
Wann sollte ich ein verbindliches Angebot verlangen?
Wenn dir Preissicherheit wichtig ist oder du sicherstellen möchtest, dass sich der Gesamtpreis nicht ändert, solltest du ein schriftliches Festpreisangebot anfordern.