Der Unterschied im Überblick
Bei einer Kündigung beendet eine Seite – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – das Arbeitsverhältnis einseitig. Es gelten gesetzliche Kündigungsfristen und Kündigungsschutzregeln. Die andere Seite muss der Kündigung nicht zustimmen, kann sie aber rechtlich prüfen lassen.
Beispiele für X und Y
Ein Aufhebungsvertrag dagegen wird von beiden Seiten gemeinsam geschlossen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren freiwillig, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet. Oft werden dort auch Regelungen zu Resturlaub, Zeugnissen oder Abfindungen getroffen.
Typische Missverständnisse
Wichtig: Ein Aufhebungsvertrag kann Auswirkungen auf Arbeitslosengeld haben, etwa eine Sperrzeit. Deshalb sollte man ihn nur nach genauer Prüfung unterschreiben. Eine Kündigung unterliegt stärker dem Kündigungsschutzrecht, während beim Aufhebungsvertrag mehr Freiheit, aber auch mehr Eigenverantwortung besteht.